Montag, 09. November 2020
Öffentliche Gottesdienste
Achtung: Mund-Nasen-Bedeckung während des gesamten Gottesdienstes erforderlich
Die neuste Verordnung des Landes Rheinland-Pfalz und die Dienstanweisung der Diözese Speyer haben einige Änderungen ergeben, die auch unsere Gottesdienste betreffen.
Eine Anmeldung zu diesen Gottesdiensten ist im Zentralen Pfarrbüro möglich. Eine Dauerbestellung - Abonnement - ist ebenso möglich - wie die Anmeldung von Familienmitgliedern, die in einem gemeinsamen Haushalt leben. Abonnement: Sie haben sich als Abonnent/in für den Gottesdienst samstags oder sonntags eintragen lassen? Bitte denken Sie daran sich auch abzumelden, wenn Sie NICHT am Gottesdienst teilnehmen können. Für Gottesdienste an Feiertagen oder zu besonderen Gottesdiensten an Werktagen gilt die Abonnenten-Anmeldung NICHT.
Am Eingang der Kirche müssen die Hände desinfiziert werden.
Beim Betreten und Verlassen der Kirche sowie während des Gottesdienstes tragen alle anwesenden Personen eine Mund-Nase-Bedeckung (MNB)
Emporen dürfen nicht besetzt werden. Davon ausgenommen sind Organist/-in, Sänger/-innen und Instrumentalisten, die den Gottesdienst musikalisch mitgestalten. Sänger/innen bzw. Instrumentalisten (Blasinstrumente) müssen einen Mindestabstand von 3 m untereinander und zu anderen Personen und zur Brüstung der Empore einen Mindestabstand von 5 m einhalten.
Im Altarraum dürfen sich nur so viele Personen, die an der liturgischen Feier mitwirken, aufhalten, dass die Hygiene- und Schutzmaßnahmen gut eingehalten werden können. Dieser Personenkreis hält grundsätzlich einen Abstand von 2 m ein und trägt eine Mund-Nasen-Bedeckung. Priester sowie Lektoren beim Vortragen und Sängerinnen und Sänger während dem Gesang bleiben hiervon ausgenommen. Bei der Kommunionspendung sowie beim Ein- und Auszug trägt der Priester eine Mund-Nasen-Bedeckung.
Konzelebration ist nicht erlaubt.
Bei der musikalischen Gestaltung ist ein Mindestabstand von 3 m zwischen den Musizierenden und 5 m zwischen Musizierenden und Gottesdienstbesuchern sowie liturgischem Dienst einzuhalten.
Von Chor- und Gemeindegesang im Gottesdienst wird abgesehen, wenn kein Mindestabstand von 3 m eingehalten werden kann.
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