Blieskastel
Pfarrei Hl. Franz von Assisi

Dienstag, 22. Oktober 2019

Allerheiligen

Zur Heiligkeit berufen

„Heiligkeit ist nicht ein Luxus für Wenige. Sie ist ganz einfach eine Pflicht für Dich und für mich!“
(Hl. Mutter Teresa)

Am Hochfest Allerheiligen feiern wir die zahllosen ungenannten Heiligen, die bereits in der beseligenden Anschauung Gottes im Himmel leben.

Ablassgewinnung zu Allerheiligen und Allerseelen:
„Ablass ist der Nachlass zeitlicher Strafe vor Gott für Sünden, deren Schuld schon getilgt ist; ihn erlangt der entsprechend disponierte Gläubige unter bestimmten festgelegten Voraussetzungen durch die Hilfe der Kirche, die im Dienst an der Erlösung den Schatz der Sühneleistungen Christi und der Heiligen autoritativ verwaltet und zuwendet“ (c. 992 CIC). „Jeder Gläubige kann Teilablässe oder vollkommene Ablässe für sich selbst gewinnen oder fürbittweise Verstorbenen zuwenden“ (c. 994 CIC).


Die nach der Vergebung der Schuld noch verbleibenden Sündenstrafen können in diesem Leben durch Gebet und Opfer gesühnt werden. Sie werden aber auch durch einen vollkommenen Ablass getilgt. Den Verstorbenen, die in der Gnade Gottes aus diesem Leben scheiden, jedoch noch Sündenstrafen im Fegfeuer (Purgatorium, Reinigungsort) erleiden müssen, können wir fürbittweise Ablässe zukommen
lassen.

Vom 1. bis 8. November kann täglich einmal ein vollkommener Ablass für die Verstorbenen gewonnen werden. Neben den üblichen Voraussetzungen (Beichte, wobei eine zur Gewinnung mehrerer vollkommener Ablässe genügt; entschlossene Abkehr von jeder Sünde; Kommunionempfang; Gebet nach Meinung des Heiligen Vaters [= in den Anliegen des Papstes] – Die Bedingung, das Bußsakrament
zu empfangen, kann mehrere [etwa 20] Tage vorher oder danach erfüllt werden) sind erforderlich:
a) am Allerseelentag (einschließlich 1. November ab 12 Uhr): Besuch einer Kirche oder öffentl. Kapelle, Gebet des Herrn und Glaubensbekenntnis;
oder
b) vom 1. bis zum 8. November: Friedhofsbesuch und Gebet für die Verstorbenen.

Fehlt die volle Disposition oder bleibt eine der Bedingungen unerfüllt, erlangt man einen Teilablass für die Verstorbenen. Ein solcher kann an diesen und auch an den übrigen Tagen des Jahres durch Friedhofsbesuch oder die Laudes oder Vesper aus dem Stundengebet für die Verstorbenen bzw. durch das „Réquiem ætérnam“ (Introitus der Allerseelenmesse/Messe für Verstorbene II: „Réquiem ætérnam dona eis, Dómine: et lux perpétua lúceat eis“ – „Herr, gib ihnen die ewige Ruhe, und das ewige Licht leuchte ihnen“) wiederholt gewonnen werden.

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