Donnerstag, 25. November 2021
Weiterhin 3G-Regel in Gottesdiensten
Auch Schülerinnen und Schüler (über 12 Jahre und 3 Monate) brauchen nun Nachweis
In den Gottesdiensten in der Pfarrei Hl. Dreifaltigkeit gilt weiterhin die 3G-Regel. Die Teilnahme am Gottesdienst ist also nur möglich mit einem Nachweis über die vollständige Impfung, Genesung oder einen Test einer offiziellen Stelle (kein Selbsttest!), der nicht älter als 24 Stunden sein darf. Ohne einen solchen Nachweis ist eine Teilnahme nicht möglich! Kinder bis zum Alter von 12 Jahren und 3 Monaten sind Geimpften gleichgestellt und brauchen deshalb keinen Testnachweis.
Dagegen müssen Jugendliche, die älter sind als 12 Jahre und 3 Monate - sofern sie nicht geimpft oder genesen sind - nun einen Testnachweis vorlegen. In den letzten Wochen war dies für Schülerinnen und Schüler nicht nötig, weil man davon ausging, dass sie in der Schule regelmäßig getestet werden. Diese Ausnahmeregelung ist nun weggefallen.
Für alle Teilnehmerinnen und Teilnehmer gilt weiterhin während des gesamten Gottesdienstes die Maskenpflicht sowie das Abstandsgebot zwischen Menschen, die nicht in häuslicher Gemeinschaft leben.
Damit die Einsicht in die Nachweise in Ruhe ablaufen kann, wird dringend darum gebeten, 15 Minuten vor Beginn des Gottesdienstes da zu sein. Außerdem wird noch einmal appelliert, sich für die Gottesdienste samstags um 17.30 Uhr in St. Jakobus und sonntags um 11:00 Uhr in St. Ludwig telefonisch unter 0151 14879833zu folgenden Zeiten anzumelden:
- Montag, Mittwoch, Freitag von 10:00-12:00 Uhr
- Dienstag und Donnerstag von 15:00-17:00Uhr
Auch für die Weihnachtsgottesdienste kann man sich hier anmelden.
Sowohl die vorherige Anmeldung als auch das frühzeitige Erscheinen erleichtern dem Empfangsdienst (Männer, Frauen und Jugendliche, die für diesen Dienst ehrenamtlich ihre Zeit opfern) die Aufgabe.
Es besteht auch weiterhin die Möglichkeit, eine Einverständniserklärung zur Speicherung des Immunisierungsstatus abzugeben, so dass man nicht jedes Mal den Impfnachweis vorzeigen muss. Dies setzt jedoch die Anmeldung für den Gottesdienst voraus, weil nur dann der Empfangsdienst weiß, wer kommen wird und ob diese Personen geimpft sind. Der Nachweis muss aber in jedem Fall mit sich geführt werden.
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