Stiftung Mutter und Kind

Donnerstag, 09. März 2023

„Der Schutz des ungeborenen Lebens ist immer fundamental“

Bild (HPH): von links: Prof. Dr. Walter Gropp, Ulrike Gentner, Regine Hölscher-Mulzer, Prof. Dr. Ursula Nothelle-Wildfeuer, Bischof Dr. Karl-Heinz Wiesemann, Heike Vogt, Kerstin Hofmann

Podiumsgespräch der Bischöflichen Stiftung für Mutter und Kind und der Familienbildung im HPH

Ludwigshafen. „Wer oder was schützt ungeborenes Leben heute?“ – Mit dieser Frage haben die Bischöfliche Stiftung für Mutter und Kind der Diözese Speyer und die Familienbildung im Heinrich Pesch Haus bei einem Podiumsgespräch am 6. März 2023 ein hochaktuelles Thema aufgegriffen. Die Impulsgeber*innen näherten sich der Frage aus juristischer, beraterischer und theologischer Perspektive. In seinem Schlusswort betonte Bischof Dr. Karl-Heinz Wiesemann, eine zivilisierte humane Gesellschaft müsse das Leben wahren und schützen.

Heike Vogt, Geschäftsführerin der Stiftung, begrüßte die rund 60 Teilnehmenden. „Der Schutz des ungeborenen Lebens ist ein hochaktuelles Thema“, sagte Heike Vogt. Sie wies auf das im Juli 2022 gefallen Werbeverbot für Schwangerschaftsabbrüche sowie die in der vergangenen Woche eingesetzte Kommission hin, die Regulierungen für den Schwangerschaftsabbruch außerhalb des Strafgesetzbuches prüfen soll. „Braucht es einen neuen gesellschaftlichen Diskurs? Bedarf es wirklich der Abschaffung des Paragraph 218, um die Selbstbestimmung der Frau zu sichern? Und welchen Beitrag kann die katholische Kirche in dieser Debatte leisten?“, umriss sie die Themen des Podiumsgesprächs, das die stellvertretende Direktorin des HPH, Ulrike Gentner, moderierte.

Recht auf Leben – die juristische Perspektive

Der Strafrechtler Prof. Dr. Dr.h.c. Dr.h.c. Walter Gropp (Universität Gießen) zeigte bei einem Streifzug durch die Rechtsgeschichte, dass ein Schwangerschaftsabbruch bereits in der „Constitutio Criminalis“ von Kaiser Karl V. aus dem Jahr 1532 strafbar war. „Je mehr wir uns der Gegenwart nähern, desto differenzierter werden die Gesetze ausgearbeitet“, erläuterte Gropp. Auch wenn die §§ 218 ff. StGB in der heute geltenden Fassung einen Schwangerschaftsabbruch ausnahmsweise innerhalb der medizinischen oder kriminologischen Indikation zulassen, bleiben Schwangerschaftsabbrüche im Übrigen, d. h. auch soweit sie nach einer Beratung in den ersten drei Monaten straffrei erfolgen, rechtswidrig. „Ich kann mir bei einer Abschaffung des § 218 nicht vorstellen, dass wir vom Strafrecht wegkommen“, sagte Prof. Gropp. Allenfalls werde eine andere Regelung an seine Stelle treten, die aber ebenfalls strafrechtlich abgesichert werden müsse. Denn das in Artikel 2 des Grundgesetztes verankerte Grundrecht auf Leben schließe nach der eindeutigen Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts auch das ungeborene Leben im Mutterleib nicht nur ein, sondern es gebiete sogar dem Staat, sich effektiv schützend und fördernd vor dieses Leben zu stellen, das heißt vor allem, es auch vor rechtswidrigen Eingriffen von Seiten anderer, auch der Mutter, zu bewahren

Beratungspflicht muss erhalten bleiben

„Was kann Beratung leisten?“, fragte Regine Hölscher-Mulzer von der Zentralen Fachstelle Schwangerschaftsberatung, Sozialdienst katholischer Frauen Gesamtverein e. V. in Dortmund. Die Ratsuchenden kommen mit einer großen Bandbreite an Themen und Notlagen in die Beratungsstellen: „Viele unserer Ratsuchenden haben zudem existenzielle und Zukunftsängste, auch verstärkt durch die Pandemie und den Krieg in der Ukraine“, sagte sie. Diese wiederum können großen Einfluss auf eine Schwangerschaft haben. Die Schwangerschaftsberatung bezeichnete Hölscher-Mulzer als einen „Seismographen für gesellschaftliche Entwicklungen, die sich zeitnah in der Beratung abbilden“.

Beratungen im existenziellen Schwangerschaftskonflikt finden immer im Spannungsfeld zwischen dem Lebensrecht des Ungeborenen und dem Selbstbestimmungsrecht der Frau statt. Klar ist: „Das Leben des Ungeborenen ist nur mit der Frau zu schützen“, betonte sie. Schon jetzt treffe die Frau die Entscheidung – „und das muss auch so sein, denn sie muss mit dieser Entscheidung leben“. Gleichzeitig seien auch Staat und Gesellschaft in der Pflicht, lebensförderliche Bedingungen zu schaffen. Die Pflichtberatung sei ein geschützter Raum und der einzige Ort, an dem die Rechte des ungeborenen Kindes zum Ausdruck kommen. „Die Beratungspflicht muss erhalten bleiben und es darf keinen abgestuften Lebensschutz geben!“, forderte sie mit Blick auf die angekündigte Prüfung einer neuen Regelung des Schwangerschaftsabbruchs außerhalb des Strafgesetzbuchs.

Kirche soll umfassende Lebenshilfe leisten

Prof. Dr. Ursula Nothelle-Wildfeuer, Lehrstuhlinhaberin für Christliche Gesellschaftslehre an der theologischen Fakultät der Universität Freiburg, formulierte sechs Thesen aus sozialethischer Perspektive. So habe die Kirche noch immer einen relevanten Beitrag zu den Fragen des Lebensschutzes zu leisten. „Dabei geht es nicht primär um eine moralische Verkündigung, sondern um umfassende Lebenshilfe“, verdeutlichte sie. Ungeborenes Leben habe wenig Lobby. „Genau da liegt ein kirchlicher Auftrag“, sagte Nothelle-Wildfeuer. Wie schon Regine Hölzer-Mulzer wies auch sie darauf hin, dass das Leben des Ungeborenen nur mit der Mutter zu retten sei. Dabei maß sie den Beratungs- und Begleitungsprozessen sowie dem Sozialstaat große Bedeutung zu.

Werden Schwangere in ihrer existenziellen Notlage nicht unterstützt, verliere die christliche Moral ihre Glaubwürdigkeit. „Das christliche Engagement für den Lebensschutz muss tragische Konflikte und Dilemmata anerkennen und gerade darin den Menschen beistehen!“, forderte sie. Die Frau dürfe bei einem Abbruch nicht verurteilt werde. „Unbarmherzigkeit ist keine Tugend, es geht um eine Kultur des Scheiterns“. Kirche müsse dann bei den Menschen sein, wenn die existenzielle Not besonders groß sei.

Schutz des ungeborenen Lebens ist immer fundamental

Nach einer regen Diskussion sprach Bischof Dr. Karl-Heinz Wiesemann das Schlusswort. Der Abend habe gezeigt, wie wichtig die Arbeit der Stiftung für Mutter und Kind sei. „Es ist keine tugendhafte Zurschaustellung, sondern sie leistet konkrete Hilfe“, so Bischof Wiesemann. Sein Dank galt allen, die sich den Konflikten stellen.

Der Schutz des ungeborenen Lebens sei immer fundamental, sei etwas grundlegend Zivilisatorisches und Menschliches. „Das müssen wir in die aktuelle Debatte hineinschreiben“, sagt er und ergänzte: „Was für eine Entsolidarisierung in der Gesellschaft wäre das, wenn nicht das Recht auf Leben geteilte Grundlage der Gesellschaft wäre?“ Das gelebte Miteinander wie auch das Mittragen von Menschen in Krisen seien gerade dort wichtig, wo sich Not zeige, und Ausdruck einer zivilisierten humanen Gesellschaft. „Sich dort hineinzustellen, das ist Christentum. Das ist Christus, der sich mitten in das Leben und die Menschen und ihre Fragen hineinstellt. Und es ist unsere Aufgabe, auch in der aktuellen gesellschaftlichen Debatte in der Mitte dabei zu sein.“ (ako)

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